EE-Anlagenbetreiber erhalten Subventionen in Höhe von über 30 Mrd. €

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 12. Januar 2021 die Jahresübersicht 2020 über die Einnahmen und Ausgaben auf dem EEG-Konto veröffentlicht. Die gesamten Ausgaben in Höhe von 30,9 Mrd. Euro werden von den Zahlungen an die Anlagenbetreiber (30,2 Mrd. €) dominiert. Die Vermarktung des Stromes hat Erlöse in Höhe von knapp 1,1 Mrd. €.

Das System der EEG-Umlageermittlung, wonach hauptsächlich die Letztverbraucher von elektrischer Energie die Anlagenbetreiber alimentieren, wurde Mitte des letzten Jahres durch eine Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung geändert. Seit dem kann die EEG-Umlage durch Bundeszuschüsse gedeckelt werden. Für 2021 wird ein Bundeszuschuss in Höhe von 10,8 Mrd. Euro notwendig um die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh zu deckeln. Nach der bisherigen Systematik hätte sich für 2021 eine EEG-Umlage in Höhe von 9,651 ct/kWh ergeben.

Der zunehmende Anteil der Einspeisung von volatilen und unflexiblen Energiequellen erfordert eine Anpassung des Strommarktmodelles. Der geringe Marktwert der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ergibt sich aus der angebotsabhängigen Erzeugung die nicht mit dem Bedarf korreliert. Die Potenziale den Lastbedarf flexibel zu gestalten und dem Angebot an Wind und Sonne anzupassen sind eher gering.

Die elektrochemische Zwischenspeicherung ist für bestimmte Anwendungsfälle (Privatkundensegment, Batteriespeicher) sinnvoll. Im gewerblichen und industriellen Maßstab sind technische und wirtschaftliche Grenzen vorhanden. Sinnvoller und erfolgversprechenden ist dagegen Sektorkopplung und die Möglichkeiten flexible Stromerzeugungsarten Erdgas, Biomasse, Pumpspeicherkraftwerke) zum Ausgleich einzusetzen, wenn Wind und Sonne nicht in ausreichenden Umfang vorhanden sind.

Ungeklärt ist wer für diese zusätzlichen Kosten aufkommt. Bei der EEG-Umlage und den durch die Integration der Erneuerbaren Energie steigenden Netznutzungsentgelten sind dies zum größten Teil die Wirtschaft und die privaten Haushalte. Ob das zukünftige Strommarktdesign ein realer Markt werden wird, dessen Geschäftsmodelle ohne Subventionierung auskommen, muss bezweifelt werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Kostenübernahme durch Letztverbraucher mit vielen Problemen verbunden ist.

Die Diskussionen über eine gerechte Kostenaufteilung („Privilegierungen“), Strommengenabgrenzungen etc. haben weder den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien noch die Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft beschleunigt.

So wie beim EEG sukzessive die Kosten aus dem Staatshaushalt getragen werden, könnte dies auch beim Strommarkt geschehen. Die zweifelsohne notwendigen Kosten für Flexibilitäten, Speicherung und Sektorkopplung auf die Letztverbraucher umzulegen dürfte die schlechteste Lösung sein und nur als Ultima Ratio zur Anwendung kommen.

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