GAV-Stellungnahme zu Stromweiterleitung

Die Bundesnetzagentur hat am 9. Juli 2019 ein Hinweisblatt zum Thema Messen und Schätzen bei Stromweiterleitung an Dritte in einer Entwurfsfassung erstellt und bis zum 15. September 2019 zur Konsultation gestellt. Der GAV hat dazu eine kritische Stellungnahme erstellt.

Die Interpretation dieses Hinweisblattes sowie der korrespondierenden Gesetzesinterpretationen, Merkblätter und Rundschreiben der Hauptzollämter und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschäftigt inzwischen eine hohe Anzahl der Energierechtsjuristen und der Fachleute aus dem Bereich Real Estate und Facility Management in den Unternehmen. Dringend benötigte Personalressourcen und Investitionsmittel für Energieeffizienz und Treibhausgas-Reduzierung werden durch externe Beraterkosten sowie Kosten für die Umsetzung von Messkonzepten gebunden.

Zurück