Webinar Gasmangellage | Osterpaket |§26 EnSiG-Umlage
Am Dienstag, den 19. Juli 2022 bieten wir unseren Mitgliedern ein Webinar zum Osterpaket, der Gasmangellage und den Preisanpassungsmechanismen auf Basis des Energiesicherungsgesetzes an.
In den letzten Sitzungen des Bundestages und Bundesrates vor der Sommerpause wurden wichtige energiewirtschaftliche Gesetze final beschlossen. Davon betroffen waren unter anderem das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor und das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
Ein weiteres Thema, das uns alle interessiert sind Szenarien und Gesetze im Kontext einer Gasmangellage. Die sich daraus ergebenden Fragen sind vielfältig:
- Wie stabil und sicher ist die Gasversorgung – nicht nur in diesem Winter?
- In welcher Form können Preisanpassungen bei Endkunden auf Grundlage des §24 EnSiG umgesetzt werden?
- Wie wird eine Umlage auf Basis des §26 EnSiG umgesetzt und welche Kosten können auf Letztverbraucher zukommen?
Abschätzung §26 EnSiG-Umlage
Die zur Umsetzung der sogenannten saldierten Preisanpassung notwendige Rechtsverordnung ist in der Bearbeitungsphase im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Über die Höhe der Umlage gibt es erste Spekulationen, die zwischen 30 EUR/MWh und bis zu 100 EUR/MWh liegen.
Der GAV hat dazu eine erste Abschätzung erstellt, die die Entwicklung der wichtigsten Parameter berücksichtigt: Das Mengengerüst, d.h. den zukünftigen Erdgasverbrauch, der durch Reduktion und Substitution verringert werden soll und die zu erwartenden Differenzkosten auf Basis der Ersatzbeschaffungskosten der Importeure am Spotmarkt.
Mengengerüst
Der Erdgasverbrauch in Deutschland betrug im Jahr 2021 rund 1000 TWh. Importiert wurden 1.664 TWh, exportiert 787 TWh. Die Differenz stammt aus der inländischen Förderung (52 TWh) sowie einer saldierten Entnahme aus Speichern in Höhe von 65 TWh (Quelle BDEW).
Neben den Niederlanden und Norwegen war Russland einer der größten Gasimporteure für Deutschland mit einem Anteil von bis zu 55% am deutschen Erdgasbedarf.
Kosten
Grundlage ist der vom BAFA veröffentlichte Grenzübergangspreis für importierte Erdgasmengen. Bis zum Jahr 2020 bewegte sich dieser Parameter zwischen ca. 12 EUR/MWh und 15,5 EUR/MWh. Ende 2021 zog dieser Preis deutlich an und betrug im Dezember 2021 53,9 EUR/MWh (Durchschnittspreis 2021: 25,44 EUR/MWh). Bis zum April 2022 ist dieser Wert auf 64,6 EUR/MWh angestiegen.
Für die Ersatzbeschaffungen wurde ein Spotmarktpreisniveau von 100 EUR/MWh bis 150 EUR/MWh angesetzt.
Daraus ergäbe sich eine Höhe der Umlage zwischen rund 25 EUR/MWh und über 40 EUR/MWh. Nicht berücksichtigt wurden eventuelle Entlastungstatbestände vergleichbar der EEG-Umlage oder dem CO2-Preis aus dem BEHG – inklusive alle Abgrenzungsthemen und dem üblichem hochkomplexen Antragsverfahren.
Diese Kosten werden die Wirtschaft und die Gesellschaft zusätzlich zu den massiv gestiegenen Erdgasbeschaffungskosten belasten und die Attraktivität des Standortes Deutschland weiter schwächen.
Webinar Finale Fassung Osterpaket | Gasmangellage
Wir haben zu allen Themen kompetente Referentinnen und Referenten aus der Energiewirtschaft und dem Recht gewinnen können und freuen uns über ihre verbindliche Anmeldung bis zum 18. Juli 2022 an gav@gav-energie.de.
Tagesordnung
Begrüßung und Moderation
Thomas Birkle (Robert Bosch GmbH | Wolfgang Ruch)
- Finale Fassung des Osterpaketes (12:30 - 14:00 Uhr)
EEG 2023, EnUG, EnWG, Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz
Frau Sarah Schweizer | BW Schweizer und Kollegen - Gasmangellage (14:00 – 15:30 Uhr)
Folgen der zweiten Alarmstufe, Rolle der Bundesnetzagentur, Energiesicherungsgesetz (Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG)
Frau Dr. Miriam Vollmer | re-Rechtsanwälte
Aktuelle Lage und Situation im süddeutschen Gasnetz
Herr Dr. Felix Rolli | Terranets GmbH
Microsoft Teams-Besprechung
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