Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils
von GAV Energie
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November erforderte von der Bundesregierung Anpassungen am laufenden Haushaltsplan, um wieder Rechtssicherheit für Ausgaben aus den Sondervermögen zu erlangen.
Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2023, das vom Bundeskabinett am 27. November beschlossen wurde, ist dies erfolgt. Die erste Beratung im Bundestag findet am 1. Dezember statt und die finale Beratung soll am 13. Dezember erfolgen. Der Bundesrat wird sich am 15. Dezember im zweiten Durchgang mit dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz befassen.
Zahlreiche Unsicherheiten bestehen dagegen für den Bundeshaushalt 2024. Die betrifft den Teilbereich Energie des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und den Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Der KTF dient unter anderem der Förderung der Energiewende, des Klimaschutzes und der Transformation. Im Zeitraum von 2024 bis bis 2027 sollen insgesamt 211,8 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Für die Energiewende betrifft dies die
- EEG-Förderung (12,6 Mrd. €)
- Weiterentwicklung der Elektromobilität und des Ausbaus der Ladeinfrastruktur (4,7 Mrd. €)
- Aufbau der Wasserstoffindustrie (3,8 Mrd. €)
- Strompreiskompensation (2,6 Mrd. €)
Aus dem WSF wurden unter anderem die Energiepreisbremsen und die Zuschüsse zu den Netzentgelten finanziert. Bis Ende Oktober 2023 betrugen die bereitgestellten Mittel für die folgenden Maßnahmen:
- Gaspreisbremse (11,1 Mrd. €)
- Strompreisbremse (11,6 Mrd. €)
- Erdgas-Soforthilfe (4,8 Mrd. €)
- Zuschüsse für die Übertragungsnetzentgelte (3,7 Mrd. €)