Netzrenditen
Strom- und Gasnetzbetreiber wehren sich gegen die von der Bundesnetzagentur im Jahr 2016 festgelegte Höhe der Zinssätze, mit denen die Unternehmen ihr eingesetztes Kapital verzinsen dürfen. Die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegebenen Renditen für die Netzbetreiber sollen demnach sinken. Bislang betrug die Rendite 9,05% bei Neuinvestitionen und 7,14% bei bestehenden Anlagen. Für die Stromnetzbetreiber sollen ab 2019 niedrigere Zinssätze gelten: 6,91% für neue Anlagen und 5,12% für Bestandsanlagen. Bei den Gasnetzbetreibern gelten diese Zinssätze bereits seit 01.01.2018.
Gegen die Entscheidung der BNetzA haben 1.100 der rund 1.600 Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland vor dem OLG Düsseldorf geklagt. Die Bundesnetzagentur begründet die Kürzung mit den niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten. Diese Entwicklung müsse im Interesse der Verbraucher berücksichtigt werden, hatte der Präsident der Aufsichtsbehörde, Jochen Homann, gesagt. Auch mit der reduzierten Rendite blieben Investitionen in Netze attraktiv.
Die Netzbetreiber sehen das anders. Die gesenkten Renditen würden Investitionen in die Netze für Kapitalgeber im Vergleich zu Investitionsmöglichkeiten in anderen Branchen unattraktiver machen und zu Verzögerungen beim Netzausbau führen. Außerdem kritisieren sie methodische Fehler bei der Festsetzung der neuen Zinssätze.