Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen

Das aktuelle Stromsteuergesetz enthält Steuerbegünstigungen, die aus Sicht der europäischen Kommission staatliche Beihilfen darstellen. Mit einem Änderungsgesetz soll die Steuergesetzgebung beihilferechtskonform gestaltet werden. Dazu wird das Strom- und Energiesteuergesetz, die korrespondierenden Durchführungsverordnungen sowie die EnSTransV (Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung) geändert.

Betroffen sind unter anderem Unternehmen mit Stromeigenerzeugung und Selbstverbrauch, Stromweiterleitung an Dritte (Strommengenabgrenzung) oder Unternehmen, die Mitteilungspflichten im Rahmen der EnSTransV besitzen.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen haben wir in dem GAV-Papier Neuregelung Energie- und Stromsteuer 2019 für Sie zusammengefasst.

Desweiteren haben wir die umfassendere Übersicht der Strom- und Energiesteuerentlastungsmöglichkeiten ergänzt und ebenfalls verlinkt.

Den Gesetzesentwurf inklusive Begründung sowie die Beschlussfassung können Sie ebenfalls herunterladen.

Das Gesetz tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die erforderlichen beihilferechtlichen Anzeigen bei der EU-Kommission erfolgen, frühestens jedoch am 01.07.2019.

GAV-Mitglieder erhalten weitere Informationen über die internen Newsletter, die Geschäftsstelle sowie in den Arbeitsausschusssitzungen.

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