Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Um lokale hohe Belastungen im Verteilnetz zu vermeiden hatte das Bundeswirtschaftsministerium im Dezember 2020 einen Entwurf zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) vorgelegt. Die Leistungsaufnahme von Verbrauchseinrichtungen wie Speicher, Wärmepumpen oder Elektrofahrzeugen sollte damit zeitlich entkoppelt werden und dadurch unzulässig hohe Belastungen des Stromnetzes vermieden werden. Diese sogenannte Spitzenglättung würde einen überdimensionierten Netzausbau vermeiden und damit einen Beitrag zu einer kosteneffizienten Energiewende leisten. Die Möglichkeit Ladevorgänge bei Verbrauchern mit relativ hoher Ladeleistung zeitlich zu verlagern, wurde bereits in der Vergangenheit über Rundsteuerempfänger bei Nachtspeicherheizungen praktiziert. Der vorliegende Gesetzesentwurf sollte diese, vergleichsweise einfache Technologie, in die zukünftige digitale Infrastruktur (Smart Grids, Smart-Meter-Gateways) transferieren.

Nach massiver Kritik einiger Verbände wurde der Gesetzesentwurf vom BMWi wieder zurückgenommen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) bewertete den Gesetzesentwurf als schädlich für die Energiewende, die Verbraucher, die Verkehrswende und die Automobilwirtschaft. In einer Pressemitteilung bewertete der bne den Gesetzesentwurf folgendermaßen: „Der Stromverbrauch von flexiblen Stromverbrauchseinrichtungen wie Speichern, Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen, soll willkürlich vom Netzbetreiber begrenzt werden.“ Diese Argumentation ist schwer nachvollziehbar. Mit der sogenannten „Spitzenglättung“ sollte das Auftreten von zeitgleichen Lasten (elektrische Leistung) vermieden bzw. zeitlich entkoppelt werden sollte und nicht der Stromverbrauch (elektrische Arbeit). Vermutlich sind physikalische klar definierte – und völlig unterschiedliche - Begriffe wir Arbeit oder Leistung in der neuen Energiewelt des bne entbehrlich.

Auch der VDA (Verband der Automobilindustrie) bewertete den Gesetzesentwurf kritisch: „Was Spitzenglättung genannt wird, bedeutet für die Kunden leider Abschalten“, so Hildegard Müller, VDA-Präsidentin. Bevor Frau Müller zum VDA wechselte, war Sie bei der RWE und davor Hauptgeschäftsführerin des BDEW. Die derzeitige Hauptgeschäftsführerin des BDEW, Frau Kerstin Andreae, meinte dagegen: „Es ist völlig unverständlich, dass der ausgewogene Vorschlag zurückgenommen wurde. Elektromobilität ist erfolgreich, wenn das System mitgedacht wird. Das Schüren von unbegründeten Ängsten behindert den Erfolg der CO2-freien Mobilität der Zukunft.

Auch der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) zeigte sich von Rückzug des Wirtschaftsministers enttäuscht. Kritik im Rahmen der Verbändebeteiligung darf jetzt aber nicht dazu führen, dass längst gefällte Grundsatzentscheidungen wieder in Frage gestellt werden“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Minister Altmaier kündigte Gespräche mit den Automobilherstellern und den Verteilnetzbetreibern an um danach einen neuen, für alle Beteiligten akzeptablen Vorschlag vorzulegen.

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