Stromsteuer: Abschaffung des Spitzenausgleichs geplant
von GAV Energie
Die Bundesregierung hat in den Beratungen zum Haushaltsentwurf 2024 die Abschaffung des sogenannten Spitzenausgleichs vorgesehen.
Für über 9.000 Industrieunternehmen bedeutet dies eine Mehrbelastung von ca. 1,5 Milliarden Euro pro Jahr
Der Hauptgeschäftsführer des VCI (Verband der Chemischen Industrie e.V.), Dr. Wolfgang Große Entrup, meinte dazu: „Die Bundesregierung sägt den Ast ab, auf dem sie sitzt. Steuerzahlungen aus den energieintensiven Unternehmen sind auch in Zukunft wichtige Voraussetzung für gesunde Staatsfinanzen. Werden diese Branchen jetzt kaputtgespart, werden die Haushaltslöcher von morgen aufgerissen.“
Auch der BDEW bewertet diese Entscheidung kritisch: „Angesichts der tiefgreifenden geopolitischen und geoökonomischen Veränderungen sowie des sich verschärfenden Klimawandels stehen Energieversorgung und industrielle Wertschöpfung in Deutschland vor fundamentalen Herausforderungen. Insbesondere die notwendige Umgestaltung unseres Energie- und Wirtschaftssystems hin zur Klimaneutralität erfordert Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang. Allein für die Energiewirtschaft werden die notwendigen Investitionen auf über 600 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 geschätzt. Angesichts dieses beispielslosen Umbaus hin zur Klimaneutralität halten wir eine verdeckte Steuererhöhung, wie es die Abschaffung des stromsteuerlichen Spitzenausgleichs ist, für das falsche Signal. Vielmehr ist eine Entlastung der deutschen Wirtschaft heute dringlicher denn je, denn die deutsche Stromsteuerbelastung liegt um ein Vielfaches höher, als es die europäische Energiesteuerrichtlinie fordert. Der deutsche Stromsteuersatz ist mindestens 20-mal höher als der EU-Mindeststeuersatz und liegt damit auch deutlich über dem Stromsteuersatz anderer europäischer Länder. Wir fordern daher, die Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß zu senken.“
Die Zuleitung des Haushaltsentwurfes an Bundesrat und Bundestag ist für den 18. August vorgesehen. Die erste Lesung des Entwurfes im Parlament soll in der ersten Sitzungswoche im September stattfinden. Nach der Beratung des Entwurfes in den Fachausschüssen sowie im Haushaltsausschuss ist die abschließende Beratung im Bundestag vom 28. November bis 1. Dezember geplant. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 15. Dezember 2023 avisiert.