Das BMWE hat mitgeteilt, dass in Kürze das Trilogverfahren zum sogenannten EU-Netzpaket beginnen wird. Ein Bestandteil des EU-Netzpakets ist das Thema Kundenanlagen. Hierzu hebt das BMWE auf seiner Internetseite positiv hervor:
„Außerdem reduziert es Bürokratie, indem es Rechtssicherheit für sogenannte Kundenanlagen schafft: Kundenanlagen sind Konstellationen in Industrie, Gewerbe und Handel und der Wohnungswirtschaft (z. B. Mieterstrommodelle), die sich an einem Standort gemeinsam mit Strom versorgen.“
Unklar bleibt jedoch, für wen diese Rechtssicherheit künftig gelten soll.
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